Klimabonus bei den Kosten der Unterkunft
Das SInBa-Projekt wollte die Möglichkeiten prüfen, den in anderen Städten (z.B. Solingen, Dortmund, Hamm) bereits erprobten Klimabonus bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft (KdU) auf Wuppertal zu übertragen bzw. eine für den Wuppertaler Wohnungsmarkt angepasste Variante zu entwickeln. Aufgrund einer unklaren Rechtslage, einem erwarteten höheren Prüfaufwand sowie einem fehlenden empirischen Nachweis, dass die Heizkosten im selben Maße sinken, wie die Kaltmiete steigt und damit eine Kostenneutralität für den kommunalen Haushalt erreicht werden kann, ist eine Umsetzungsperspektive in der Stadt Wuppertal zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Die Intervention wurde deshalb im Dezember 2024 in dieser Form abgebrochen und durch die Intervention PReHeaT ersetzt.
Auf welches Problem suchen wir eine Antwort?
Bisher sind die Kosten der Unterkunft, d.h. der Miete, die im Falle eines Transferleistungsbezugs nach SGBII bzw. XII übernommen wird, in Wuppertal so ausgestaltet, dass eine bestimmte Brutto-Kaltmiete als angemessen gilt – unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Zusätzlich werden die Heizkosten in voller Höhe übernommen, sofern diese angemessen sind. Es erfolgt bislang keine Verrechnung von Bruttokaltmiete und Heizkosten. Dies kann u.U. dazu führen, dass steigende Kaltmieten infolge energetischer Sanierungen vom Grundsicherungsträger als nicht angemessen bewertet werden, selbst wenn dadurch in gleichem Maße Heizkosten sinken (Warmmietenneutralität). Ein Klimabonus würde dazu führen, dass für eine Wohnung in einem energetisch sanierten Gebäude eine höhere Brutto-Kaltmiete als angemessen gewertet würde. Die Mehrkosten würden im optimalen Fall durch die geringeren Heizkosten ausgeglichen
Was war das Ziel der Intervention?
Im Rahmen der Intervention wollten wir eine Konzeption für einen Klimabonus entwickeln, der die lokalspezifischen Rahmenbedingungen in Wuppertal berücksichtigt. Die Konzeption sollte kooperativ mit einem lokalen Partner (Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Wuppertal) erarbeitet und im Kontext der Sanierung des Wohnpark Schellenbeck diskutiert und erprobt werden. Ableitend von den dort gewonnenen Erfahrungen sollte ein Roll-out für das gesamte Stadtgebiet geprüft werden.
Wie hätte die Intervention zum klimaneutralen und klimagerechten Bauen und Wohnen beigetragen?
Ein Klimabonus setzt einen finanziellen Anreiz für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Er kann sowohl für die Sanierung ganzer Siedlungen, z.B. Wohnpark Schellenbeck (gwg wuppertal), als auch für die Sanierung von Gebäuden im Einzeleigentum Relevanz entfalten. Dabei adressiert der Klimabonus ein Segment des Wohnungsmarktes, in dem der Sanierungsbedarf tendenziell als hoch eingeschätzt wird. Für Haushalte mit Transfergeldbezug nach SGBII bzw. XII verbessert der Klimabonus u.U. den Zugang zum Wohnungsmarkt, da bei entsprechendem Sanierungsstand mehr Wohnungen als angemessen gewertet werden können. Zudem wird die Rückkehr in eine zuvor bewohnte Wohnung nach einer energetischen Sanierung erleichtert.
Was wäre das sozial Innovative gewesen?
Ein Klimabonus trägt zur Flexibilisierung bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft bei und verbessert für Transferleistungsempfänger*innen die Möglichkeit der Anmietung von energetisch saniertem Wohnraum (anders machen). Durch das Instrument findet eine Verknüpfung sozialer, ökologischer, ökonomischer und stadtentwicklungspolitischer Ziele statt (anders denken).
Welche Verwaltungsinnovationen wären angestoßen worden?
Die Kosten der Unterkunft sind in Verwaltungen typischerweise bei den Sozialämtern angesiedelt. Durch den Klimabonus hätte nicht nur eine Verknüpfung unterschiedlicher Ziele stattgefunden, auch der Austausch der verschiedenen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung Wuppertal hätte gestärkt werden können.